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Krypto-Bilanzierung nach US-GAAP

US-GAAP hat sich für Krypto grundlegend geändert: nach ASU 2023-08 wird in den Anwendungsbereich fallende Krypto nun zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne und Verluste in jeder Periode durch den Periodenüberschuss fließen — und ersetzt das alte, reine Wertminderungsmodell, das Werte nur je abgeschrieben hat. Diese Seite erklärt, was sich geändert hat und wie CryptaCount es anwendet.

Ansehen, wie CryptaCount US-GAAP handhabt

Allgemeine Informationen, keine Bilanzierungsberatung. Bestätigen Sie die richtige Behandlung für Ihren Sachverhalt mit Ihrem Prüfer oder Berater.

Was sich geändert hat

ASU 2023-08 (kodifiziert in ASC 350-60) ist der erste eigene Krypto-Standard des FASB. Für in den Anwendungsbereich fallende Krypto-Werte verlangt er:

  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in jeder Berichtsperiode (nach ASC 820),
  • mit im Periodenüberschuss erfassten Gewinnen und Verlusten — sowohl Erhöhungen als auch Minderungen, unabhängig davon, ob Sie verkauft haben,
  • und gesonderter Ausweis von Krypto in der Bilanz und seiner Neubewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung, plus zusätzlicher Angaben.

Das ersetzte das alte Modell, bei dem Krypto (ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer) zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung angesetzt wurde — Wertminderungen waren dauerhaft, Gewinne wurden nur bei Veräußerung erfasst, und Wertaufholungen konnten nicht zugeschrieben werden.

Erstanwendungszeitpunkt

ASU 2023-08 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen (also 2025 für kalenderjahrgleiche Einheiten), einschließlich Zwischenberichtsperioden, mit zulässiger früherer Anwendung. Er gilt für alle Einheiten — börsennotierte und private Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und andere — die in den Anwendungsbereich fallende Krypto halten. Für die meisten Berichte ist es jetzt also der aktuelle Standard.

Was im Anwendungsbereich liegt

Der Standard verwendet enge Kriterien — grob: fungible Krypto-Werte, die immateriell sind, auf einem verteilten Hauptbuch geschaffen, durch Kryptografie gesichert und nicht von der berichtenden Einheit ausgegeben werden. Das schließt bewusst NFTs (nicht-fungibel) und bestimmte Wrapped- oder emittentengebundene Token aus, sodass nicht jeder digitale Vermögenswert qualifiziert — welche Vermögenswerte im Anwendungsbereich liegen, muss weiterhin beurteilt werden.

Warum es zählt

Die Marktbewertung bedeutet, dass Krypto nun Ergebnisvolatilität mit sich bringt, die es unter den alten Regeln nicht gab — Finance-Teams brauchen Systeme, die Bestände zu jedem Berichtsstichtag bewerten und die Neubewertung korrekt buchen können, mit Nachweisen, die die Prüfer akzeptieren. Krypto-Bilanzierung nach IFRS →

Wie CryptaCount bei US-GAAP hilft

  • Bewertet in den Anwendungsbereich fallende Krypto in jeder Periode zum beizulegenden Zeitwert auf Basis einer Fair-Value-Grundlage
  • Bucht Neubewertungsgewinne und -verluste in Ihr Hauptbuch, gesondert ausgewiesen
  • Bearbeitet die Eingaben zur Anwendungsbereichs-Beurteilung (Fungibilität, Vermögenswert-Typ), sodass die richtigen Vermögenswerte richtig bewertet werden
  • Führt einen vollständigen, nachvollziehbaren Nachweis für Ihre Prüfer

Compliance & Reporting → · Das Krypto-Nebenbuch →

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FAQ

Wie wird Krypto jetzt nach US-GAAP bilanziert?

Nach ASU 2023-08 (ASC 350-60) wird in den Anwendungsbereich fallende Krypto in jeder Periode zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne und Verluste im Periodenüberschuss erfasst werden — und ersetzt das alte Modell aus Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung.

Wann trat ASU 2023-08 in Kraft?

Für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen (2025 für kalenderjahrgleiche Einheiten), einschließlich Zwischenberichtsperioden, mit zulässiger früherer Anwendung. Er gilt für alle Einheiten.

Gilt der beizulegende Zeitwert für alle Krypto und NFTs?

Nein. Der Anwendungsbereich ist eng und fungibilitätsbasiert, was NFTs und bestimmte emittentengebundene Token ausschließt. Welche Vermögenswerte qualifizieren, muss beurteilt werden.

Wie unterscheidet sich das von den alten Regeln?

Zuvor wurde Krypto zu Anschaffungskosten angesetzt und nur bei Wertminderung (dauerhaft) abgeschrieben, mit Gewinnen nur beim Verkauf. Jetzt werden sowohl Gewinne als auch Verluste in jeder Periode zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Unterstützt CryptaCount ASU 2023-08?

Ja. Es bewertet in den Anwendungsbereich fallende Krypto in jeder Periode zum beizulegenden Zeitwert und bucht die Neubewertungsgewinne und -verluste in Ihr Hauptbuch, mit einem vollständigen Prüfpfad.