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Krypto-Buchhaltung & Steuern in Usbekistan

Berichtsrahmen, Unternehmenssteuer und private Besteuerung digitaler Vermögenswerte in Usbekistan – aus der Jurisdiktionsdatenbank von CryptaCount mit 72 Ländern.

Usbekistan: Steuer- & Berichtsdaten

Allgemeine Informationen

Standardrahmen
IFRS
Zulässige Rahmen
IFRS
IFRS verpflichtend für
IFRS mandatory since 2021 transition
Steuerjahr
Kalenderjahr (end M12)
Funktionale Währung
UZS
FX-Quelle (Berichterstattung)
CBU
FX-Quelle (Steuer)
STC
Transaktionskurs
Tageskurs
Hyperinflationär
✗ Nein

Berichterstattung — IFRS

Rahmen verfügbar
✓ Ja
Krypto-Klassifizierung
Immaterieller Vermögenswert, Bestand
Hinweise zur Klassifizierung
IAS 38 immaterieller Vermögenswert (am häufigsten); IAS 2 Bestand, wenn zum Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverlauf gehalten. Kein spezieller IFRS-Krypto-Standard.
Bewertungsgrundlage
Historische Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert (Neubewertung)
Zulässige Bewertungsverfahren
FIFO, WAVG, Spezifische ID
Unzulässige Bewertungsverfahren
LIFO
Wertminderung erforderlich
✓ Ja
Art der Wertminderung
IAS 36
Rückbuchung zulässig
✓ Ja
NRV-Abschreibung
✗ Nicht erforderlich
Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts
Stufe 1
Aktuelle Standards
Kein spezieller IFRS-Krypto-Standard. IFRIC-Agenda-Entscheidung (2019) bestätigte IAS 38/IAS 2. IASB-Krypto-Projekt ist in der Pipeline, noch kein ED.

Körperschaftsteuer — Satz & Klassifizierung

Körperschaftsteuersatz
15%
Krypto-Klassifizierung
Sonderregime
Hinweise
Presidential decree (2018): crypto mining and trading by legal entities taxed. Licensed exchanges operating.

Körperschaftsteuer — Anschaffungskosten

Bewertungsgrundlage
Historische Anschaffungskosten
Standard-Bewertungsverfahren
FIFO
Zulässige Methoden
FIFO, WAVG
Steuerpflichtiger kann wählen
✓ Ja
Länderüberschreibung
Standard
Hinweise zur Überschreibung
Anforderung zur LIFO-Übereinstimmung
✗ Nein
Weicht von der Berichterstattung ab
✗ Nein

Körperschaftsteuer — Anti-Avoidance

Wash Sale
✗ Aus
Zeitraum (vor/nach)
Regel für denselben Tag
✗ Nein
Verlustbeschränkung
Unbeschränkt
Verlustvortrag
Unbegrenzt

Körperschaftsteuer — Haltedauer

Vorteil durch Haltedauer
✗ Nein
Zeitraum
Art des Vorteils

Körperschaftsteuer — Behandlung von Krypto-Ereignissen

Staking-Belohnungen
FMV bei Erhalt
Behandlung von Gasgebühren
Zu den Kosten hinzurechnen
Gas = Veräußerung des nativen Assets
✓ Ja
Krypto↔Krypto steuerpflichtig
✓ Ja
DeFi-Wrapping
Unklar
Fork-Anschaffungskosten
Null

Steuer für Privatpersonen — Regime

Steuerregime
Befreit
Hinweise zum Regime
Präsidialerlass: Krypto-Gewinne für Privatpersonen sind steuerfrei. Rahmen für lizenzierte Börsen ist vorhanden.
Steuersatz
0% (befreit)
Hinweise zum Steuersatz
0% für Privatpersonen gemäß Präsidialerlass

Steuer für Privatpersonen — Anschaffungskosten

Bewertungsgrundlage
Historische Anschaffungskosten
Bewertungsverfahren
FIFO
Methode wählbar
✓ Ja
Zulässige Methoden
FIFO, WAVG
Länderüberschreibung
Standard

Steuer für Privatpersonen — Steuerbefreiungen

CGT steuerbefreit
✓ Ja
Befreiungsbedingungen
Der Präsidialerlass befreit Krypto-Gewinne von Privatpersonen.
Haltedauer
Vorteil durch Haltedauer
Jährliche Steuerbefreiung
Steuerbefreiung bis zur Schwelle

Steuer für Privatpersonen — Anti-Avoidance

Wash Sale
✗ Aus
Regel für denselben Tag
✗ Nein
Scheinverlust
✗ Nein
Verlustbeschränkung
Unbeschränkt
Verlustvortrag
Unbegrenzt

Unterschiede B2C vs. B2B

Weicht von B2B ab
✓ Ja
Hinweise
Privatpersonen: befreit gemäß Erlass. Kapitalgesellschaften: 15% CIT.
Usbekistan mit anderen Ländern vergleichen

Öffnen Sie den interaktiven Mehrländervergleich in CryptaCount, um Rahmenwerke, Bewertungsmethoden und Steuerregeln nebeneinander zu sehen.

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