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Krypto-Bilanzierung nach IFRS

Es gibt keinen krypto-spezifischen IFRS-Standard — daher wird Krypto nach bestehenden Standards bilanziert, hauptsächlich als immaterieller Vermögenswert. Das hat reale Folgen dafür, wie Gewinne, Verluste und Wertminderungen in Ihren Jahresabschluss einfließen. Diese Seite erklärt die IFRS-Behandlung und wie CryptaCount sie anwendet.

Ansehen, wie CryptaCount IFRS handhabt

Allgemeine Informationen, keine Bilanzierungsberatung. Bestätigen Sie die richtige Behandlung für Ihren Sachverhalt mit Ihrem Prüfer oder Berater.

Die IFRS-Position

Nach der Analyse des IFRS Interpretations Committee fallen Krypto-Bestände im Allgemeinen unter einen von zwei Standards:

  • IAS 2 (Vorräte) — wenn Sie Krypto zum Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsgang halten (z. B. als Broker-Händler), ist es ein Vorrat.
  • IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) — andernfalls ist Krypto ein immaterieller Vermögenswert (identifizierbar, nicht-monetär und ohne physische Substanz).

Die meisten Inhaber landen bei IAS 38.

Anschaffungskosten vs. Neubewertung nach IAS 38

Nach IAS 38 wählen Sie zwischen zwei Modellen:

  • Anschaffungskostenmodell — Krypto zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung (nach IAS 36) ansetzen. Wertminderungen können rückgängig gemacht werden (bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten), wenn sich der Wert erholt — ein wesentlicher Unterschied zu den alten Regeln des US-GAAP.
  • Neubewertungsmodell — Krypto zum beizulegenden Zeitwert ansetzen, aber nur, wo es einen aktiven Markt gibt; Neubewertungsgewinne fließen in der Regel in das sonstige Ergebnis statt in die Gewinn- und Verlustrechnung.

Das ist eine bedeutsame Abweichung vom US-GAAP, das für in den Anwendungsbereich fallende Krypto nun den beizulegenden Zeitwert über den Periodenüberschuss verlangt. Krypto-Bilanzierung nach US-GAAP →

Warum die Bewertungswahl zählt

Ihre Wahl von Standard, Modell und Wertminderungsansatz verändert Ihr ausgewiesenes Ergebnis, Ihre Vermögenswerte und das, was Ihre Prüfer testen — sie muss daher konsistent angewendet und dokumentiert werden.

Wie CryptaCount bei IFRS hilft

  • Unterstützt die von Ihnen gewählte Bewertungsgrundlage — historische Kosten oder beizulegender Zeitwert
  • Wendet Wertminderung nach IAS 36 (mit Wertaufholungen, wo zulässig) und das Niederstwertprinzip aus Anschaffungskosten oder Netto-Veräußerungswert nach IAS 2 an
  • Erzeugt Buchungssätze, die unter Ihrer gewählten Richtlinie in Ihr Hauptbuch gebucht werden
  • Führt einen vollständigen, nachvollziehbaren Nachweis für Ihre Prüfer

Compliance & Reporting → · Das Krypto-Nebenbuch →

Allgemeine Informationen, keine Bilanzierungsberatung. Mit Ihrem Prüfer oder Berater überprüfen.
Ansehen, wie CryptaCount IFRS handhabt

FAQ

Wie wird Krypto nach IFRS bilanziert?

Es gibt keinen krypto-spezifischen Standard. Krypto ist in der Regel ein immaterieller Vermögenswert nach IAS 38 oder ein Vorrat nach IAS 2, wenn es von einem Broker-Händler zum Verkauf gehalten wird.

Kann ich Krypto nach IFRS zum beizulegenden Zeitwert ansetzen?

Nur nach dem Neubewertungsmodell des IAS 38 und nur, wo ein aktiver Markt besteht — wobei Gewinne typischerweise in das sonstige Ergebnis statt in die Gewinn- und Verlustrechnung fließen. Andernfalls gilt: Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung.

Können Wertminderungen nach IFRS rückgängig gemacht werden?

Ja — nach IAS 36 kann die Wertminderung von Krypto (als immaterieller Vermögenswert) bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten aufgeholt werden, wenn sich der Wert erholt, anders als beim alten US-GAAP-Ansatz.

Wie unterscheidet sich IFRS von US-GAAP für Krypto?

US-GAAP verlangt für in den Anwendungsbereich fallende Krypto nun den beizulegenden Zeitwert über den Periodenüberschuss, während IFRS in der Regel das Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell nach IAS 38 verwendet.

Unterstützt CryptaCount die IFRS-Behandlung?

Ja. Es unterstützt Ihre gewählte Bewertungsgrundlage und Ihr Wertminderungsmodell (einschließlich IAS 36 mit Wertaufholungen) und bucht die resultierenden Buchungen mit einem vollständigen Prüfpfad.