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Berichtsrahmen, Unternehmenssteuer und private Besteuerung digitaler Vermögenswerte in Malaysia – aus der Jurisdiktionsdatenbank von CryptaCount mit 72 Ländern.
Malaysia: Steuer- & Berichtsdaten
Allgemeine Informationen
Standardrahmen
IFRS
Zulässige Rahmen
IFRS
IFRS verpflichtend für
MFRS (Malaysian FRS) converged with IFRS
Steuerjahr
Kalenderjahr (end M12)
Funktionale Währung
MYR
FX-Quelle (Berichterstattung)
BNM
FX-Quelle (Steuer)
IRBM
Transaktionskurs
Tageskurs
Hyperinflationär
✗ Nein
Berichterstattung — IFRS
Rahmen verfügbar
✓ Ja
Krypto-Klassifizierung
Immaterieller Vermögenswert, Bestand
Hinweise zur Klassifizierung
IAS 38 immaterieller Vermögenswert (am häufigsten); IAS 2 Bestand, wenn zum Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsgang gehalten. Kein eigener IFRS-Standard für Krypto.
Kein eigener IFRS-Standard für Krypto. IFRIC-Agenda-Entscheidung (2019) bestätigte IAS 38/IAS 2. Das Krypto-Projekt des IASB befindet sich in der Pipeline, noch kein ED. MFRS = IFRS konvergiert.
Körperschaftsteuer — Satz & Klassifizierung
Körperschaftsteuersatz
24%
Krypto-Klassifizierung
Ordentliche Einkünfte
Hinweise
Corporate income. No CGT on movable property.
Körperschaftsteuer — Anschaffungskosten
Bewertungsgrundlage
Historische Anschaffungskosten
Standard-Bewertungsverfahren
FIFO
Zulässige Methoden
FIFO, WAVG
Steuerpflichtiger kann wählen
✓ Ja
Länderüberschreibung
Standard
Hinweise zur Überschreibung
—
Anforderung zur LIFO-Übereinstimmung
✗ Nein
Weicht von der Berichterstattung ab
✗ Nein
Körperschaftsteuer — Anti-Avoidance
Wash Sale
✗ Aus
Zeitraum (vor/nach)
—
Regel für denselben Tag
✗ Nein
Verlustbeschränkung
Unbeschränkt
Verlustvortrag
Unbegrenzt
Körperschaftsteuer — Haltedauer
Vorteil durch Haltedauer
✗ Nein
Zeitraum
—
Art des Vorteils
—
Körperschaftsteuer — Behandlung von Krypto-Ereignissen
Staking-Belohnungen
FMV bei Erhalt
Behandlung von Gasgebühren
Zu den Kosten hinzurechnen
Gas = Veräußerung des nativen Assets
✓ Ja
Krypto↔Krypto steuerpflichtig
✓ Ja
DeFi-Wrapping
Unklar
Fork-Anschaffungskosten
Null
Steuer für Privatpersonen — Regime
Steuerregime
Befreit
Hinweise zum Regime
Kein CGT auf bewegliches Vermögen. Krypto-Gewinne sind für Privatpersonen im Allgemeinen nicht steuerpflichtig. Aktives Trading kann Einkommen sein.
Steuersatz
0% (befreit)
Hinweise zum Steuersatz
0% für Investitionen. Aktives Trading = Einkommen (progressiv bis 30%).
Steuer für Privatpersonen — Anschaffungskosten
Bewertungsgrundlage
Historische Anschaffungskosten
Bewertungsverfahren
FIFO
Methode wählbar
✓ Ja
Zulässige Methoden
FIFO, WAVG
Länderüberschreibung
Standard
Steuer für Privatpersonen — Steuerbefreiungen
CGT steuerbefreit
✓ Ja
Befreiungsbedingungen
Kein CGT auf bewegliches Vermögen in Malaysia. Berufliches Trading = Geschäftseinkommen.
Haltedauer
—
Vorteil durch Haltedauer
—
Jährliche Steuerbefreiung
—
Steuerbefreiung bis zur Schwelle
—
Steuer für Privatpersonen — Anti-Avoidance
Wash Sale
✗ Aus
Regel für denselben Tag
✗ Nein
Scheinverlust
✗ Nein
Verlustbeschränkung
Unbeschränkt
Verlustvortrag
Unbegrenzt
Unterschiede B2C vs. B2B
Weicht von B2B ab
✓ Ja
Hinweise
Privatpersonen: im Allgemeinen steuerfrei (kein CGT auf bewegliche Vermögenswerte). Kapitalgesellschaften: 24% auf Trading-Einkommen.
Malaysia mit anderen Ländern vergleichen
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