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DAC8 Krypto-Reporting

DAC8 bringt Krypto in das EU-System des steuerlichen Informationsaustauschs. Ab 2026 müssen Krypto-Dienstleister Nutzer- und Transaktionsdaten erheben und melden — und die ersten Berichte sind 2027 fällig. Diese Seite erklärt, wer betroffen ist, den Zeitplan und wie CryptaCount die Berichte erzeugt.

Ansehen, wie CryptaCount DAC8 handhabt

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie Ihre konkreten Pflichten anhand der Richtlinie und eines qualifizierten Beraters.

Was DAC8 ist

DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates) erweitert die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf Krypto-Werte. Sie verpflichtet meldende Krypto-Dienstleister (Reporting Crypto-Asset Service Providers, RCASPs) — Börsen, Broker, bestimmte Wallet-Anbieter und andere Plattformen, die Krypto-Transaktionen für Kunden ermöglichen — eine Sorgfaltsprüfung ihrer Nutzer durchzuführen und deren Identität, steuerliche Ansässigkeit und Transaktionen an die nationalen Steuerbehörden zu melden. Es ist die EU-Umsetzung des CARF der OECD, sodass beide bewusst aufeinander abgestimmt sind. CARF →

Der Zeitplan

  • Umsetzung: Die EU-Mitgliedstaaten sollten DAC8 bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht überführen.
  • Datenerhebung: Die Meldepflichten gelten ab dem 1. Januar 2026 — dem ersten Meldejahr.
  • Erste Berichte: Berichte über das Kalenderjahr 2026 sind 2027 fällig (grob zwischen Januar und September 2027, je nach Mitgliedstaat).

Wer betroffen ist

RCASPs sind breit definiert. Die Regeln sind zudem extraterritorial — eine außerhalb der EU ansässige Plattform, die EU-ansässige Nutzer bedient, kann in den Anwendungsbereich fallen und sich möglicherweise in einem benannten Mitgliedstaat registrieren müssen. Wenn Sie eine Plattform, einen Fonds oder einen Dienst betreiben, der Krypto-Transaktionen für andere ermöglicht, sollten Sie prüfen, ob DAC8 auf Sie zutrifft.

Was es verlangt

Die Erhebung validierter Nutzerinformationen (einschließlich Steueridentifikation und -ansässigkeit), die Anwendung von Sorgfaltsprüfungsverfahren auf neue und bestehende Nutzer sowie die Meldung von Daten auf Transaktionsebene im vorgeschriebenen Format und zur Frist jedes Jahres.

Wie CryptaCount bei DAC8 hilft

  • Führt die Aufzeichnungen auf Transaktionsebene und Nutzerdaten, von denen die Meldung abhängt
  • Erzeugt DAC8-Betreiberberichte im erforderlichen Format zur Einreichung
  • Führt einen vollständigen, prüffähigen Nachweis hinter jeder gemeldeten Kennzahl
  • Ist auf CARF abgestimmt, sodass sich überschneidende Pflichten gemeinsam erledigen lassen

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Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Anhand der Richtlinie und eines qualifizierten Beraters überprüfen.
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FAQ

Wer muss unter DAC8 melden?

Meldende Krypto-Dienstleister — Börsen, Broker, bestimmte Wallet-Anbieter und andere Plattformen, die Krypto-Transaktionen für Kunden ermöglichen, einschließlich mancher Nicht-EU-Plattformen, die EU-Nutzer bedienen.

Wann beginnt die DAC8-Meldung?

Die Datenerhebung gilt ab dem 1. Januar 2026, wobei die ersten Berichte (über 2026) 2027 fällig sind.

Wie verhält sich DAC8 zu CARF?

DAC8 ist die EU-Umsetzung des CARF der OECD, bewusst abgestimmt, sodass Anbieter beide über einen integrierten Prozess erfüllen können.

Gilt DAC8 für Nicht-EU-Plattformen?

Es kann — die Regeln sind extraterritorial und können davon abhängen, wo Nutzer steuerlich ansässig sind, nicht davon, wo der Anbieter eingetragen ist.

Kann CryptaCount DAC8-Berichte erzeugen?

Ja. Es führt die zugrunde liegenden Aufzeichnungen und erzeugt DAC8-Betreiberberichte im erforderlichen Format, mit einem vollständigen Prüfpfad.