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Berichtsrahmen, Unternehmenssteuer und private Besteuerung digitaler Vermögenswerte in Südkorea – aus der Jurisdiktionsdatenbank von CryptaCount mit 72 Ländern.
Südkorea: Steuer- & Berichtsdaten
Allgemeine Informationen
Standardrahmen
IFRS
Zulässige Rahmen
K_IFRS
IFRS verpflichtend für
All listed entities use K-IFRS. Non-listed may use K-GAAP.
Steuerjahr
Kalenderjahr (end M12)
Funktionale Währung
KRW
FX-Quelle (Berichterstattung)
BOK
FX-Quelle (Steuer)
NTS
Transaktionskurs
Tageskurs
Hyperinflationär
✗ Nein
Berichterstattung — K_IFRS
Rahmen verfügbar
✓ Ja
Krypto-Klassifizierung
Immaterieller Vermögenswert, Bestand
Hinweise zur Klassifizierung
IAS 38 immaterieller Vermögenswert (am häufigsten); IAS 2 Bestand, wenn zum Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsgang gehalten. Kein eigener IFRS-Standard für Krypto.
Kein eigener IFRS-Standard für Krypto. IFRIC-Agenda-Entscheidung (2019) bestätigte IAS 38/IAS 2. Das Krypto-Projekt des IASB befindet sich in der Pipeline, noch kein ED. K-IFRS ist mit IFRS konvergiert, mit geringfügigen lokalen Anpassungen.
Körperschaftsteuer — Satz & Klassifizierung
Körperschaftsteuersatz
24%
Krypto-Klassifizierung
Ordentliche Einkünfte
Hinweise
Corporate crypto gains = ordinary business income
Körperschaftsteuer — Anschaffungskosten
Bewertungsgrundlage
Historische Anschaffungskosten
Standard-Bewertungsverfahren
WAVG
Zulässige Methoden
FIFO, WAVG
Steuerpflichtiger kann wählen
✓ Ja
Länderüberschreibung
Standard
Hinweise zur Überschreibung
—
Anforderung zur LIFO-Übereinstimmung
✗ Nein
Weicht von der Berichterstattung ab
✗ Nein
Körperschaftsteuer — Anti-Avoidance
Wash Sale
✗ Aus
Zeitraum (vor/nach)
—
Regel für denselben Tag
✗ Nein
Verlustbeschränkung
Unbeschränkt
Verlustvortrag
Unbegrenzt
Körperschaftsteuer — Haltedauer
Vorteil durch Haltedauer
✗ Nein
Zeitraum
—
Art des Vorteils
—
Körperschaftsteuer — Behandlung von Krypto-Ereignissen
Staking-Belohnungen
FMV bei Erhalt
Behandlung von Gasgebühren
Zu den Kosten hinzurechnen
Gas = Veräußerung des nativen Assets
✓ Ja
Krypto↔Krypto steuerpflichtig
✓ Ja
DeFi-Wrapping
Unklar
Fork-Anschaffungskosten
Null
Steuer für Privatpersonen — Regime
Steuerregime
Sonderregelung
Hinweise zum Regime
AUFGESCHOBEN BIS 2027. Wenn in Kraft: 20% (+ 2% lokal = 22%) auf Gewinne, die 2,5 Mio. KRW pro Jahr übersteigen. Derzeit KEINE Krypto-Steuer für Privatpersonen.
Steuersatz
0%
Hinweise zum Steuersatz
Derzeit 0% (aufgeschoben). Wenn in Kraft: 22% effektiv auf Gewinne > 2,5 Mio. KRW.
Steuer für Privatpersonen — Anschaffungskosten
Bewertungsgrundlage
Historische Anschaffungskosten
Bewertungsverfahren
WAVG
Methode wählbar
✗ Nein
Zulässige Methoden
WAVG
Länderüberschreibung
Standard
Steuer für Privatpersonen — Steuerbefreiungen
CGT steuerbefreit
✓ Ja
Befreiungsbedingungen
STEUER AUFGESCHOBEN BIS 2027. Ursprünglich 2021, dann auf 2023, anschließend 2025, nun 2027 verschoben. Rahmenwerk ist weiterhin in Entwicklung.
Haltedauer
—
Vorteil durch Haltedauer
—
Jährliche Steuerbefreiung
KRW 2,500,000
Steuerbefreiung bis zur Schwelle
KRW 2,500,000 (Freibetrag (Zulage))
Steuer für Privatpersonen — Anti-Avoidance
Wash Sale
✗ Aus
Regel für denselben Tag
✗ Nein
Scheinverlust
✗ Nein
Verlustbeschränkung
Unbeschränkt
Verlustvortrag
Unbegrenzt
Unterschiede B2C vs. B2B
Weicht von B2B ab
✓ Ja
Hinweise
Privatpersonen: DERZEIT KEINE STEUER (aufgeschoben bis 2027). Kapitalgesellschaften: gewöhnliches Einkommen bis 24%.
Südkorea mit anderen Ländern vergleichen
Öffnen Sie den interaktiven Mehrländervergleich in CryptaCount, um Rahmenwerke, Bewertungsmethoden und Steuerregeln nebeneinander zu sehen.