CryptaCount
DE
EnglishENDeutschDEEspañolESFrançaisFRItalianoIT日本語JA한국어KONederlandsNLPolskiPLPortuguêsPT
Anmelden Kostenlos starten

Der Schweizer Bundesrat will die Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT verbessern

CryptaCount Editorial · · 5 Min. Lesezeit
GELDWÄSCHEPRÄVENTION / KYC / LIZENZIERUNG Der Schweizer Bundesrat will dieRahmenbedingungen für Blockchain undDLT verbessern

Der Schweizer Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 einen formellen Bericht über den rechtlichen Rahmen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie verabschiedet und damit eine klare Richtung vorgegeben: Das bestehende Schweizer Rechtssystem ist weitgehend in der Lage, DLT zu bewältigen, aber eine Handvoll gezielter Anpassungen ist nötig, um Reibungspunkte zu beseitigen und Rechtsrisiken zu reduzieren. Für Buchhaltungsfirmen, Revisionsstellen und CFOs, die in Schweizer Digital-Asset-Unternehmen tätig sind oder diese betreuen, ist dies kein Hintergrundrauschen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Vermögenstrennung im Konkurs, die Geldwäschereipflichten für dezentrale Plattformen und eine neue Bewilligungskategorie für Blockchain-basierte Finanzmarktinfrastrukturen – jede davon hat einen direkten Einfluss darauf, wie digitale Vermögenswerte klassifiziert, gehalten und gemeldet werden.

Der Schweizer Bundesrat will die Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT verbessern

Warum der Bundesrat handelte

Der Bericht geht auf eine Blockchain- und ICO-Arbeitsgruppe zurück, die vom Eidgenössischen Finanzdepartement im Januar 2018 eingesetzt wurde. Diese Gruppe konsultierte sowohl den Fintech- als auch den traditionellen Finanzsektor, bevor sie ihre Analyse vorlegte. Die Kernaussage war klar: Die Schweiz braucht keine grundlegende Neufassung ihres Gesetzbuchs, um DLT zu berücksichtigen. Was sie braucht, sind selektive, punktuelle Änderungen in fünf verschiedenen Rechtsbereichen.

Die erklärte Ambition des Bundesrats verläuft in zwei Richtungen gleichzeitig. Einerseits will die Schweiz ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und Blockchain-Unternehmen sein und bleiben. Andererseits ist sie gleichermassen explizit in der Bekämpfung von Missbrauch und dem Schutz der Integrität und des Rufs der Schweiz als Finanzplatz und Wirtschaftsstandort. Der Bericht ist der erste formelle Schritt, um diese beiden Ziele in Einklang zu bringen.

Staatssekretär für internationale Finanzfragen Jörg Gasser präsentierte zusammen mit hochrangigen Beamten der Abteilung Finanzsystem und Finanzmärkte sowie Kapitalmärkte und Infrastruktur die technischen Details des Berichts an einem Medienseminar in Zug, dem Zentrum des sogenannten Crypto Valley in der Schweiz. Die Wahl des Veranstaltungsorts war bewusst: Sie signalisierte, dass der Bundesrat den Blockchain-Sektor als wirklich zentral für die Schweizer Wirtschaft betrachtet und nicht als Randerscheinung.

Die fünf Bereiche der vorgeschlagenen Gesetzesreform

Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, bis zum ersten Quartal 2019 einen Vorentwurf zu erstellen, der fünf verschiedene Rechtsbereiche abdeckt. Jeder hat spezifische Auswirkungen für Firmen, die Krypto-Buchhaltungssoftware verwenden oder digitale Vermögenspositionen nach Schweizer Recht verwalten.

Zivilrecht: Rechtssicherheit für Übertragungen mittels digitaler Register

Das erste Reformziel ist das Zivilrecht, insbesondere die Übertragung von Rechten mittels digitaler Register. Im geltenden Schweizer Recht ist die Rechtsgrundlage für die Übertragung von tokenisierten Rechten oder Forderungen nicht immer eindeutig. Die vorgeschlagene Anpassung würde die Rechtssicherheit bei solchen Übertragungen erhöhen, was enorm wichtig ist für Firmen, die Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten buchen und prüfen müssen, mit der Gewissheit, dass das zugrunde liegende Eigentumsrecht tatsächlich übergegangen ist. Ohne diese Klarheit könnten Buchungsvorgänge, die einen Eigentumsübergang widerspiegeln, rechtlich anfechtbar sein und Eventualverbindlichkeiten in der Bilanz erzeugen.

Konkursrecht: Trennung von Krypto-Vermögenswerten im Konkurs

Dies ist wohl die Reform mit dem höchsten Risiko für Buchhaltungsteams. Der Bundesrat will weiter klären, wie kryptobasierte Vermögenswerte von einer Konkursmasse getrennt werden, und auch prüfen, ob Daten, die keinen Vermögenswert darstellen, separat behandelt werden sollten. Derzeit kann die Behandlung von digitalen Vermögenswerten, die von einer Verwahrstelle oder einer Börse in Schweizer Konkursverfahren gehalten werden, unsicher sein. Wenn eine Verwahrstelle ausfällt, müssen Kunden wissen, dass ihre Vermögenswerte getrennt sind und nicht in die allgemeine Konkursmasse einfliessen.

Für CFOs und Revisoren betrifft diese Reform zwei Dinge direkt. Erstens wird sie beeinflussen, ob digitale Vermögenswerte, die bei einer Schweizer Einheit verwahrt werden, als ausserbilanziell für den Kunden anerkannt werden können oder ob eine Kreditrisikorückstellung erforderlich ist. Zweitens wird sie die Offenlegungspflichten rund um Verwahrungsvereinbarungen im Jahresabschluss prägen. Eine Digital-Asset-Buchhaltungssoftware, die die Verwahrungsstruktur und den Trennungsstatus nicht erfasst, lässt Firmen exponiert, wenn Revisoren diese Fragen stellen.

Finanzmarktrecht: Eine neue flexible Bewilligungskategorie

Der Bundesrat schlägt vor, eine neue, flexible Bewilligungskategorie speziell für Blockchain-basierte Finanzmarktinfrastrukturen zu schaffen. Das ist wichtig, weil bestehende Schweizer Lizenzrahmen, die für traditionelle Börsen und zentrale Gegenparteien konzipiert wurden, im Widerspruch zu DLT-nativen Handelssystemen stehen, wo die Abwicklung nahezu sofort erfolgt und es keine zentrale Gegenpartei im herkömmlichen Sinne gibt.

Eine zweckmässige Bewilligungskategorie würde es DLT-basierten Handelsplätzen ermöglichen, legal zu operieren, ohne ihr Geschäftsmodell in einen Rahmen zu zwängen, der für eine andere Technologie gebaut wurde. Für Buchhaltungs- und Compliance-Teams bei Firmen, die solche Plattformen nutzen oder betreiben, bedeutet eine neue Bewilligungskategorie auch neue regulatorische Grenzen: unterschiedliche Kapitalanforderungen, andere Meldepflichten und möglicherweise eine andere Behandlung von Vermögenswerten auf diesen Plattformen für Buchhaltungszwecke.

Bankenrecht: Angleichung der Konkursbestimmungen

Die vierte vorgeschlagene Reform gleicht die Konkursbestimmungen des Bankenrechts an die Anpassungen im allgemeinen Konkursrecht an. Dies ist im Wesentlichen eine Kohärenzmassnahme: Wenn der allgemeine Konkursrahmen aktualisiert wird, um die Trennung von Krypto-Vermögenswerten zu klären, muss das Bankenrecht dieselben Grundsätze konsistent widerspiegeln. Für Banken, die digitale Vermögenswerte im Auftrag von Kunden halten oder Produkte mit Bezug auf digitale Vermögenswerte emittieren, wird die Angleichung beeinflussen, wie diese Positionen in der Abwicklungs- und Sanierungsplanung behandelt werden.

Geldwäschereigesetz: Dezentrale Handelsplattformen

Die wohl operativ dringlichste Reform für Compliance-Teams ist die vorgeschlagene Änderung des Geldwäschereigesetzes. Der Bundesrat will die bestehende Praxis, dezentrale Handelsplattformen dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, ausdrücklich im Gesetz verankern. Derzeit beruht diese Pflicht auf regulatorischer Praxis und Auslegung, nicht auf einem klaren Gesetzestext.

Die Kodifizierung beseitigt jede Unklarheit darüber, ob eine DLT-native Börse oder ein automatisierter Market Maker in der Schweiz registriert sein muss, Kundensorgfaltspflichten durchführen und Verdachtsmeldungen einreichen muss. Für Buchhaltungsfirmen und Compliance-Beauftragte, deren Kunden solche Plattformen betreiben oder nutzen, wird diese Änderung eine Überprüfung der Onboarding-Verfahren und der Transaktionsüberwachungskontrollen erfordern. Das Verständnis der VASP-Sorgfaltspflicht und AML-Onboarding-Rahmenwerke ist bereits unerlässlich; die Schweizer Kodifizierung wird daraus eine gesetzliche Grundlage machen und nicht nur eine Best-Practice-Empfehlung.

Buchhalterische und Berichtspflichtige Auswirkungen für Firmen

Asset-Klassifizierung und Bilanzbehandlung

Die Zivilrechtsreform bezüglich Übertragungen mittels digitaler Register hat direkte Auswirkungen auf die Asset-Klassifizierung. Wenn das rechtliche Eigentum an einem tokenisierten Vermögenswert mit grösserer Sicherheit übertragen werden kann, haben Revisoren und Ersteller von Jahresabschlüssen eine solidere Grundlage für die Entscheidung, ob ein Token einen finanziellen Vermögenswert, einen immateriellen Vermögenswert oder etwas anderes darstellt. Sowohl nach Swiss GAAP als auch nach IFRS, wie sie in der Schweiz angewendet werden, beeinflusst die Klassifizierung die Bewertung, die Werthaltigkeitsprüfung und die Offenlegungspflichten.

Firmen, die Krypto-Buchhaltungssoftware verwenden, müssen sicherstellen, dass ihre Systeme die rechtliche Form eines digitalen Vermögenswerts erfassen können, nicht nur seinen Marktwert. Die kommenden Reformen werden die Metadaten zur Rechtsform als relevantes Feld für Klassifizierungsentscheidungen hinzufügen.

Verwahrungsrisiko und Eventualverbindlichkeiten

Die Konkursrechtsreform hat unmittelbare Auswirkungen darauf, wie Verwahrungsvereinbarungen offengelegt werden und ob eine Kreditrisikorückstellung erforderlich ist. Bis zur Klärung und Verabschiedung des Gesetzes sollten Bilanzierende ihre Einschätzung dokumentieren, ob digitale Vermögenswerte bei einer Schweizer Verwahrstelle im Konkursfall als Kundengelder behandelt würden. Diese Einschätzung sollte überprüft werden, sobald der Vorentwurf veröffentlicht ist.

Firmen, die für die Verfolgung von Depotbeständen auf Digital-Asset-Buchhaltungssoftware angewiesen sind, sollten prüfen, ob ihre Systeme die Verwahrungsstruktur kennzeichnen können: Selbstverwahrung, regulierte Verwahrstelle oder nicht regulierter Dritter. Jede birgt ein anderes Risikoprofil im vorgeschlagenen Rahmen.

AML-Compliance-Workflows

Die ausdrückliche Verankerung dezentraler Handelsplattformen im Geldwäschereigesetz wird Compliance-Teams dazu zwingen, ihre Onboarding-Verfahren für Gegenparteien zu überprüfen. Jede Firma, deren Kunden auf DLT-nativen Plattformen in der Schweiz Transaktionen ausführen, sollte die bevorstehende Gesetzgebung als Auslöser betrachten, den AML-Status dieser Kunden zu überprüfen. Die praktischen Schritte umfassen die Bestätigung, ob die Plattform eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unter der neuen flexiblen Bewilligungskategorie besitzt oder besitzen wird, und die Verifizierung, dass die Transaktionsüberwachung Zahlungsströme über diese Plattformen abdeckt.

Dies steht in direktem Zusammenhang mit breiteren Fragen zur Anwendung von AML-Pflichten auf VASP-Onboarding, ein Rahmen, den Schweizer Firmen gegen die spezifischen Anforderungen aus diesem Gesetzgebungsprozess belasten müssen.

Was Firmen jetzt tun sollten

Den Vorentwurf beobachten

Der Bundesrat setzte dem EFD und EJPD eine Frist bis zum ersten Quartal 2019 für einen Vorentwurf, der alle fünf Reformbereiche abdeckt. Buchhaltungsfirmen und CFOs mit Schweizer Digital-Asset-Exposure sollten diesen Entwurf genau verfolgen. Er wird das erste konkrete Signal sein, wie jede Reform formuliert sein wird und welche spezifischen Schwellenwerte oder Definitionen gelten werden.

Überprüfung der Fähigkeiten der Krypto-Buchhaltungssoftware

Die Reformen erhöhen gemeinsam die Granularität der Informationen, die Buchhaltungs- und Compliance-Teams erfassen und melden müssen. Digital-Asset-Buchhaltungssoftware, die nur Preis und Menge verarbeitet, wird nicht ausreichen. Firmen sollten prüfen, ob ihre Systeme die rechtliche Form des Vermögenswerts, die Verwahrungsstruktur, den Plattformtyp und den AML-Status von Gegenparteien erfassen können. Wenn nicht, muss die Lücke geschlossen werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten.

Vorbereitung auf die neue Lizenzlandschaft

Die Schaffung einer neuen flexiblen Bewilligungskategorie für Blockchain-basierte Finanzmarktinfrastrukturen bedeutet, dass sich der Kreis der regulierten Gegenparteien auf dem Schweizer Digital-Asset-Markt wahrscheinlich erweitern wird. Buchhaltungsfirmen, die Kunden im Schweizer Digital-Asset-Bereich beraten, sollten damit beginnen zu kartieren, welche Plattformen ihre Kunden nutzen und ob diese Plattformen die neue Lizenz beantragen müssen. Eine Änderung des regulatorischen Status einer Gegenpartei kann deren Behandlung für Buchhaltungszwecke beeinflussen, insbesondere hinsichtlich Kreditrisiko und der Durchsetzbarkeit von Netting-Vereinbarungen.

Der Schweizer Bundesrat will die Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT verbessern

Häufig gestellte Fragen

Schafft der Bundesratsbericht unmittelbare rechtliche Verpflichtungen für Schweizer Krypto-Unternehmen?

Nein. Der Bericht identifiziert Bereiche, in denen das Gesetz angepasst werden muss, und beauftragt die zuständigen Bundesämter mit der Erstellung eines Vorentwurfs. Er ändert selbst kein Gesetz. Verpflichtungen entstehen erst, wenn die Konsultation abgeschlossen ist, das Gesetz erlassen wurde und in Kraft tritt.

Wie wirkt sich die vorgeschlagene Änderung des Konkursrechts auf meine Bilanzierung digitaler Vermögenswerte aus, die bei einer Schweizer Verwahrstelle gehalten werden?

Bis zur Verabschiedung der Klarstellung sollten Sie Ihre Beurteilung dokumentieren, ob diese Vermögenswerte im Konkurs einer Verwahrstelle abgesondert würden. Ist die Trennung ungewiss, kann eine Kreditrisiko-Offenlegung oder -Rückstellung angezeigt sein. Sobald die Reform in Kraft tritt und klare Aussonderungsrechte schafft, kann diese Beurteilung entsprechend aktualisiert werden.

Müssen dezentrale Börsen in der Schweiz im Rahmen der vorgeschlagenen AML-Änderungen eine Registrierung bei der FINMA vornehmen?

Der Vorschlag des Bundesrats besteht darin, die bestehende Praxis, dezentrale Handelsplattformen dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, ausdrücklich im Gesetz zu verankern. Sollte es wie beschrieben erlassen werden, müssen Plattformen, die in den Anwendungsbereich fallen, die AML-Registrierungs- und Compliance-Anforderungen erfüllen. Der Vorentwurf wird die genauen Kriterien für den Anwendungsbereich klären.

Was bedeutet die neue flexible Bewilligungskategorie für Firmen, die auf Blockchain-basierte Handelsplätze zugreifen?

Eine neue Bewilligungskategorie würde DLT-nativen Handelsplätzen eine legitime regulatorische Heimat im Schweizer Finanzmarktrecht geben. Für Firmen, die auf solche Handelsplätze zugreifen, bedeutet dies, dass diese Gegenparteien regulierte Einheiten mit definierten Kapital- und Verhaltensanforderungen sein könnten, was sich auf die Kreditrisikobewertung, die Due Diligence gegenüber Gegenparteien und möglicherweise die Bilanzierung von auf diesen Plattformen gehaltenen Vermögenswerten auswirkt.

Wie sollten Buchhaltungsfirmen, die Schweizer Digital-Asset-Unternehmen beraten, ihre Krypto-Buchhaltungssoftware auf diese Reformen vorbereiten?

Firmen sollten beurteilen, ob ihre aktuelle Digital-Asset-Buchhaltungssoftware die rechtliche Form des Vermögenswerts, den Typ der Verwahrungsstruktur, den regulatorischen Status der Plattform und AML-Daten zur Gegenpartei erfasst. Wenn nicht, ist jetzt der Zeitpunkt, diese Felder in das System zu integrieren, damit wenn die neuen Regeln erlassen werden, Berichts- und Compliance-Workflows schnell aktualisiert werden können, anstatt unter Zeitdruck ein System-Neubau erforderlich zu machen.

Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), Schweiz

CHAllgemeinVorgeschlagenAML/KYC & Lizenzierung

Verwandte Artikel

AML/KYC & Lizenzierung
FINMA leitet AMLO-FINMA-Revisionskonsultation ein: Was Schweizer Finanzintermediäre jetzt umsetzen müssen
AML/KYC & Lizenzierung
FINMA-Geldwäschereikonsultation: Auswirkungen auf Krypto-Buchhaltungssoftware
AML/KYC & Lizenzierung
FINMA Sudan-Sanktionen: Was Schweizer Finanzintermediäre jetzt tun müssen
AML/KYC & Lizenzierung
FINMA aktualisiert Sudan-Sanktionen in SESAM: Was Schweizer Finanzintermediäre jetzt tun müssen