Schweiz aktualisiert ISIL- und Al-Qaida-Sanktionen in SESAM-Datenbank
Am 22. Mai 2026 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) seine SESAM-Sanktionsdatenbank überarbeitet, um einem am Vortag gefassten Beschluss eines UN-Sicherheitsratsausschusses Rechnung zu tragen. Die Aktualisierung ändert die Liste der designierten Personen, Unternehmen und Organisationen mit Verbindungen zu ISIL (Da'esh) und Al-Qaida gemäss der schweizerischen Verordnung SR 946.231.08. Für Schweizer Finanzintermediäre, einschliesslich solcher, die mit digitalen Vermögenswerten umgehen, ist die Änderung direkt anwendbar, d.h. die Screening-Pflichten treten ohne weiteren Umsetzungsschritt in Kraft.
Was sich geändert hat und warum es wichtig ist
Der UN-Ausschussentscheid vom 21. Mai 2026
Der zuständige UN-Sanktionsausschuss stimmte am 21. Mai 2026 dafür, die konsolidierte Liste von Personen, Unternehmen und Organisationen mit Verbindungen zu ISIL (Da'esh) und Al-Qaida zu ändern. Die Schweiz übernimmt UN-Sicherheitsratsresolutionen dieser Art automatisch in ihren nationalen Sanktionsrahmen. Das SECO aktualisierte daher am folgenden Tag, dem 22. Mai 2026, die SESAM-Datenbank und veröffentlichte die Änderung auf seiner offiziellen Website.
Die SESAM-Datenbank ist die massgebliche Referenz für die Schweizer Sanktionseinhaltung. Jede Diskrepanz zwischen der internen Watchlist eines Unternehmens und der aktuellen SESAM-Version schafft ein regulatorisches Risiko. Da die Aktualisierung nach Schweizer Recht direkt anwendbar ist, gibt es keine Übergangsfrist. Die Unternehmen mussten am Tag der Veröffentlichung handeln.
Anwendungsbereich der Verordnung
Die SR 946.231.08 vom 21. März 2025 umfasst Massnahmen gegen Personen und Organisationen mit Verbindungen zu ISIL (Da'esh) und Al-Qaida. Die Verordnung gilt für alle Finanzintermediäre, die dem Schweizer Geldwäschereigesetz unterliegen, darunter Banken, Wertpapierhäuser, Zahlungsdienstleister und Virtual Asset Service Provider (VASPs) unter FINMA-Aufsicht. Die Änderung vom Mai 2026 ist eine Listenrevision, keine strukturelle Änderung der Verordnung selbst, aber ihre praktische Bedeutung ist dieselbe: Jeder neu designierte Name muss sofort gegen Kundenbeziehungen und Transaktionsflüsse gescreent werden.
Pflichten für schweizerische Finanzintermediäre
Sofortige erneute Screening-Anforderungen
Das Schweizer Geldwäschereigesetz verlangt von Finanzintermediären, aktuelle Watchlists zu führen und sowohl den bestehenden Kundenstamm als auch eingehende Transaktionen gegen aktuelle Sanktionsdesignationen zu screenen. Eine SESAM-Aktualisierung löst diese Pflicht am Tag ihrer Veröffentlichung aus. Unternehmen, die auf periodische Batch-Screenings statt auf kontinuierliche oder gleichtägige Aktualisierungsprozesse setzen, haben eine Lücke, in der eine neu designierte Partei unbemerkt Transaktionen durchführen könnte.
Für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte kommt durch die On-Chain-Aktivität eine weitere Komplexitätsebene hinzu. Eine neu designierte Wallet-Adresse oder ein Gegenpartei, dessen kontrollierendes Unternehmen auf der aktualisierten Liste erscheint, muss über alle relevanten Blockchains identifiziert werden. Die Notwendigkeit einer zuverlässigen digitalen Vermögensbuchhaltungssoftware, die Sanktionslisten-Feeds integriert, ist hier direkt relevant: Ein manueller Abgleich von SESAM mit On-Chain-Daten ist fehleranfällig und schwierig in einer FINMA-Prüfung nachzuweisen.
Einfrierungs- und Meldepflichten
Wird ein Treffer identifiziert, verlangt das Schweizer Recht vom Intermediär, die betreffenden Vermögenswerte unverzüglich einzufrieren und eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. Die Einfrierungspflicht gilt sowohl für bereits gehaltene Gelder als auch für eingehende Überweisungen. Krypto-Firmen, die Vermögenswerte im Namen einer neu designierten Person oder eines neu designierten Unternehmens verwahren, müssen im gleichen Zeitrahmen handeln wie traditionelle Finanzinstitute.
Dokumentation und Prüfpfade
Die FINMA erwartet von Intermediären, dass sie das Datum und die Methode ihres Screenings, die Ergebnisse und alle ergriffenen Massnahmen dokumentieren. Für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte bedeutet dies, Aufzeichnungen zu führen, die On-Chain-Identifikatoren mit gescreenten juristischen Personen verknüpfen, zeitgestempelt mit der SESAM-Aktualisierung. Eine Krypto-Buchhaltungssoftware, die kein Sanktions-Screening-Logbuch neben Transaktionsaufzeichnungen führt, hinterlässt eine Lücke im Prüfpfad, die Prüfer wahrscheinlich beanstanden werden.
Praktische Schritte für Compliance-Teams
Checkliste für die Aktualisierung vom 22. Mai
Compliance-Beauftragte von Schweizer VASPs und deren Berater sollten als Reaktion auf diese Aktualisierung die folgenden Punkte durchgehen:
- Die aktuelle SESAM-Liste abrufen und mit Ihrer internen Watchlist vergleichen, um neu hinzugefügte Designationen zu identifizieren.
- Ein vollständiges erneutes Screening des gesamten Kundenstamms gegen die aktualisierte Liste durchführen, einschliesslich wirtschaftlich Berechtigter und kontrollierender Personen, nicht nur Kontoinhaber.
- Bei Portfolios digitaler Vermögenswerte alle bekannten Wallet-Adressen oder On-Chain-Gegenparteien mit Ihrem Blockchain-Analyse-Feed gegen neu gelistete Unternehmen abgleichen.
- Bei einem tatsächlichen Treffer die entsprechenden Vermögenswerte sofort einfrieren und einen MROS-Bericht vorbereiten.
- Jeden Schritt dieses Prozesses für künftige Prüfungen zeitstempeln und archivieren.
Integration in Ihren Sanktions-Workflow
Diese Aktualisierung ist die jüngste in einer Reihe häufiger SESAM-Überarbeitungen. Schweizer Intermediäre, die das Sanktions-Screening als periodische Aufgabe und nicht als kontinuierlichen Prozess betrachten, werden immer wieder hinterherhinken. Die direkte Verbindung Ihrer digitalen Vermögensbuchhaltungssoftware mit einem autoritativen Sanktionslisten-Feed, sei es SESAM, die UN-konsolidierte Liste oder beide, reduziert die Verzögerung zwischen einem UN-Ausschussentscheid und dem Nachziehen Ihrer internen Kontrollen. Die Aktualisierung der Hamas- und PIJ-Sanktionen der FINMA für Schweizer Intermediäre Anfang 2026 veranschaulichte die gleiche Dynamik: Listenänderungen treffen ohne Vorwarnung ein und erfordern gleichtägiges Handeln.
Unternehmen, die grenzüberschreitende digitale Vermögensströme verwalten, sollten auch beachten, dass die UN-konsolidierte Liste gleichzeitig mehreren Jurisdiktionen als Sanktionsrahmen dient. Eine Designation, die am 22. Mai in SESAM erscheint, wird innerhalb von Tagen, wenn nicht Stunden, auch in OFAC SDN cryptocurrency addresses and compliance priorities, EU-Restriktionsmassnahmen und anderen Regimen berücksichtigt. Ein zentralisierter, automatisierter Ansatz für Sanktionsdaten verringert das Risiko, jede Aktualisierung einer Jurisdiktion als separate manuelle Aufgabe zu behandeln.
Kontext innerhalb der Schweizer Sanktionsdurchsetzung
Die Schweiz setzt UN-Sicherheitsratssanktionen autonom um. Das SECO verwaltet die SESAM-Datenbank, die neben den eigenen autonomen Sanktionsregimen der Schweiz als einzige nationale Referenz für alle UN-mandatierten Designationen dient. Die FINMA veröffentlicht auf ihrer Website Aktualisierungsmitteilungen, wenn das SECO SESAM ändert, wie hier geschehen, um sicherzustellen, dass beaufsichtigte Unternehmen informiert sind, ohne die Publikationskanäle des SECO separat überwachen zu müssen.
Die Häufigkeit der Aktualisierungen der ISIL- und Al-Qaida-Liste spiegelt die aktive Arbeit des UN-Ausschusses in diesem Bereich wider. Unternehmen sollten keine einzelne Aktualisierung als isoliertes Ereignis betrachten. Die Einrichtung wiederkehrender Compliance-Kalendereinträge, die an die SESAM-Publikationsüberwachung geknüpft sind, ist eine angemessene Reaktion auf den Rhythmus der in den letzten Monaten beobachteten Änderungen.
Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Schweizer Krypto-Kunden beraten, stellt sich die praktische Frage, ob die Compliance-Infrastruktur des Kunden zu einer gleichtägigen Reaktion fähig ist. Wenn ein VASP-Kunde kein zeitgestempeltes erneutes Screening innerhalb von Stunden nach einer SESAM-Aktualisierung nachweisen kann, ist dies eine Beratungslücke, die vor dem nächsten FINMA-Prüfungszyklus geschlossen werden sollte.
Was ist SESAM?
SESAM steht für SECO Sanctions Management. Es ist die massgebliche Schweizer Datenbank, die alle Personen, Unternehmen und Organisationen auflistet, die nach Schweizer Recht Sanktionen unterliegen, einschliesslich derer, die durch UN-Sicherheitsratsresolutionen mandatiert sind. In der Schweiz regulierte Finanzintermediäre sind verpflichtet, dagegen zu screenen.
Ist die SESAM-Aktualisierung vom 22. Mai 2026 direkt anwendbar?
Ja. Die Schweiz übernimmt UN-Sicherheitsratssanktionsentscheide automatisch in ihren nationalen Rahmen. Das SECO aktualisierte SESAM am 22. Mai 2026, einen Tag nach dem UN-Ausschussentscheid, und es ist kein weiterer gesetzgeberischer Schritt erforderlich. Die Pflichten für Schweizer Intermediäre traten an diesem Datum in Kraft.
Welche Unternehmen müssen SR 946.231.08 einhalten?
Alle Finanzintermediäre, die dem Schweizer Geldwäschereigesetz unterliegen, einschliesslich Banken, Wertpapierhändler, Zahlungsdienstleister und von der FINMA beaufsichtigte VASPs. Krypto-Firmen, die in der Schweiz Verwahrungs-, Handels- oder Transferdienstleistungen anbieten, fallen in diesen Anwendungsbereich.
Was muss ein Unternehmen tun, wenn es einen Treffer gegen die aktualisierte Liste identifiziert?
Es muss die betreffenden Vermögenswerte sofort einfrieren, ohne auf weitere Anweisungen zu warten. Anschliessend muss es eine Meldung an die MROS erstatten. Beide Schritte sollten mit präzisen Zeitstempeln dokumentiert werden. Jede Verzögerung beim Einfrieren könnte selbst einen Verstoss gegen Sanktionspflichten darstellen.
Wie wirkt sich diese Aktualisierung auf andere für Krypto relevante Sanktionsregime aus?
Die UN-konsolidierte Liste, die dieser SESAM-Aktualisierung zugrunde liegt, fliesst auch in die Rahmenwerke anderer Jurisdiktionen ein. OFAC, EU-Restriktionsmassnahmen und britische Sanktionslisten stützen sich alle auf UN-Designationen. Eine auf UN-Ebene designierte Partei wird wahrscheinlich innerhalb kurzer Zeit in mehreren nationalen Listen auftauchen, daher sollten Unternehmen mit grenzüberschreitender Exposition gegenüber digitalen Vermögenswerten alle relevanten Feeds überwachen, nicht nur SESAM.
Source: FINMA
