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FINMA Taliban-Sanktionen-Update: Was Schweizer Finanzintermediäre jetzt tun müssen

CryptaCount Editorial · · 4 Min. Lesezeit
GELDWÄSCHEPRÄVENTION / KYC / LIZENZIERUNG FINMA Taliban-Sanktionen-Update: WasSchweizer Finanzintermediäre jetzt tunmüssen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat seine Taliban-bezogene Sanktionsliste am 16. April 2026 revidiert, einen Tag nachdem das zuständige UN-Sanktionskomitee die bezeichneten Personen und Entitäten unter diesem Regime geändert hatte. FINMA hat die Aktualisierung direkt an die Finanzintermediäre kommuniziert, und die daraus resultierenden Verpflichtungen sind sofort wirksam. Unternehmen, die digitale Vermögenswerte verwalten, unterliegen denselben Anforderungen wie traditionelle Intermediäre, und Lücken im Screening oder in der Meldung bergen erhebliche regulatorische Risiken.

Was sich geändert hat und warum es sofort gilt

Der UN-Komitee-Entscheid vom 15. April 2026

Das für Taliban-bezogene Bezeichnungen zuständige UN-Sanktionskomitee hat seine geänderte Liste am 15. April 2026 verabschiedet. Nach Schweizer Recht werden Änderungen von UN-Sanktionsregimen ohne separaten gesetzgeberischen Schritt direkt in der Schweiz anwendbar. Diese direkte Anwendbarkeit ist der Grund, warum SECO am 16. April 2026, also am darauffolgenden Tag, die SESAM-Datenbank, seine massgebliche Sanktionsmanagement-Datenbank, aktualisiert hat.

Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung vom 21. März 2025 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Taliban (SR 946.231.07). Jede Person oder Entität, die am 15. April 2026 auf die UN-Liste gesetzt wurde, ist ab diesem Datum gleichzeitig nach Schweizer Recht bezeichnet. Es gibt keine Gnadenfrist für Finanzintermediäre, um zu handeln.

SESAM als Referenzpunkt

SECO unterhält SESAM als die definitive Schweizer Sanktionsdatenbank. Intermediäre sollten sie als primäre Screening-Referenz für Taliban-bezogene Bezeichnungen nutzen, anstatt sich ausschliesslich auf Datenfeeds Dritter zu verlassen, die hinter den offiziellen Aktualisierungen zurückbleiben können. Die direkte Überprüfung von SESAM nach der Ankündigung eines UN-Komitee-Entscheids ist ein einfacher operativer Schritt, der das Risiko einer verzögerten Sperre verringert.

Verpflichtungen für Finanzintermediäre

Vermögenssperren und Transaktionsverbote

Die Verordnung verlangt von Intermediären, alle Vermögenswerte, die für oder im Namen neu bezeichneter Personen und Entitäten gehalten werden, zu sperren und die damit verbundenen Verbote durchzusetzen, die die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für diese umfassen. Für Unternehmen, die digitale Vermögenswerte halten, bedeutet dies, dass alle Wallets, Verwahrungsguthaben oder tokenisierten Positionen, die einer neu gelisteten Gegenpartei zuzuordnen sind, unverzüglich gesperrt werden müssen.

Die Identifizierung von Engagements ist im Kontext digitaler Vermögenswerte nicht immer einfach. Eine Gegenpartei kann Adressen über mehrere Chains kontrollieren, Zwischen-Wallets verwenden oder wirtschaftliches Eigentum haben, das mehrere Ebenen von einem Verwahrungskonto entfernt ist. Eine robuste Crypto-Buchhaltungssoftware, die On-Chain-Aktivitäten mit KYC-Aufzeichnungen verknüpft, ist hier unerlässlich: Ohne diese Verbindung kann ein Unternehmen nicht zuverlässig feststellen, ob eine Sperrpflicht auf ein bestimmtes Guthaben zutrifft.

Meldung an SECO

Jede von den Bezeichnungen betroffene Geschäftsbeziehung muss SECO gemeldet werden. Diese Meldung sollte die relevante Gegenpartei identifizieren, die Art der Beziehung beschreiben und bestätigen, dass die Sperre angewendet wurde. Die Meldepflicht besteht unabhängig von jedem anderen Schritt, den der Intermediär unternimmt.

Die doppelte Verpflichtung: SECO-Meldung ersetzt MROS nicht

Dies ist der Punkt, den FINMA in seiner Kommunikation ausdrücklich betont hat: Die Meldung an SECO entbindet nicht von der Pflicht, der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Meldung zu erstatten, falls ein Geldwäschereiverdacht besteht. Die beiden Stränge laufen parallel.

Gemäss Artikel 6 des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG) muss ein Finanzintermediär zusätzliche Abklärungen durchführen, wenn Anhaltspunkte für Verdacht bestehen. Können diese Abklärungen den Verdacht nicht ausräumen, verlangt Artikel 9 GwG eine unverzügliche Verdachtsmeldung an MROS. Die SECO-Meldung deckt die Sanktionspflicht ab; die MROS-Meldung deckt die Geldwäschereipflicht ab. Keine ersetzt die andere.

Für Buchhaltungs- und Compliance-Teams bedeutet diese Doppelstruktur, dass eine einzige Kundendatei gleichzeitig eine SECO-Sanktionsmeldung und eine MROS-Verdachtsmeldung auslösen kann. Arbeitsabläufe und digitale Vermögensbuchhaltungssoftware müssen in der Lage sein, beide Meldeereignisse, ihre Zeitstempel und die jedem zugrundeliegenden Beweise zu verfolgen, da Regulierungsbehörden später möglicherweise eine Dokumentation darüber verlangen, wann genau jeder Schritt unternommen wurde.

Praktische Compliance-Schritte für Unternehmen

Sofortige Screening-Überprüfung

Unternehmen sollten ihren gesamten Kunden- und Gegenparteienbestand so bald wie möglich nach Veröffentlichung eines UN-Komitee-Entscheids gegen die aktualisierte SESAM-Datenbank neu screenen. Für Unternehmen mit digitalen Vermögenswerten sollte sich dieses Screening auch auf Blockchain-Adressen erstrecken, die mit bekannten Gegenparteien verbunden sind, nicht nur auf juristische Personennamen und individuelle Identifikatoren. FINMAs früheres Update zu Hamas- und PIJ-Sanktionen folgte einem ähnlichen Muster, und Unternehmen, die damals wiederholbare Screening-Workflows aufgebaut haben, werden dieses Update leichter umsetzen können.

Eskalation und Dokumentation

Jeder potenzielle Treffer, der beim Screening identifiziert wird, sollte sofort an den Compliance-Beauftragten oder MLRO eskaliert werden. Die Eskalation, die durchgeführte Analyse und das Ergebnis müssen mit ausreichender Detailtiefe dokumentiert werden, um die Entscheidung später nachvollziehen zu können. Bestätigt sich ein Treffer, lautet die Sequenz: Vermögenswerte sperren, SECO benachrichtigen, Abklärungen gemäss Artikel 6 GwG durchführen und, falls der Verdacht bestehen bleibt, unverzüglich eine Meldung an MROS erstatten.

Aufrechterhaltung von Prüfpfaden in der digitalen Vermögensbuchhaltungssoftware

Die Sanktionscompliance im Umfeld digitaler Vermögenswerte hängt stark von der Qualität des Prüfpfads ab. Die Crypto-Buchhaltungssoftware eines Unternehmens muss nicht nur Guthaben und Transaktionen aufzeichnen, sondern auch die mit jedem Konto verbundenen Compliance-Ereignisse: Screening-Daten, Trefferergebnisse, Sperranweisungen und eingereichte regulatorische Meldungen. Ohne diese Ebene wird es sehr schwierig, gegenüber FINMA nachzuweisen, dass die richtigen Schritte rechtzeitig unternommen wurden. Dies ist auch der Grund, warum die Prioritäten für die Compliance von OFAC-SDN-Kryptowährungsadressen viele der gleichen operativen Fragen behandeln, auch wenn die Rechtsordnungen unterschiedlich sind.

Warum der Zeitplan wichtig ist

Das Schweizer Sanktionsrecht sieht kein Umsetzungsfenster vor, sobald eine UN-Bezeichnung in Kraft ist. Die Kombination aus direkter Anwendbarkeit und der gleichzeitigen SESAM-Aktualisierung durch SECO am 16. April 2026 bedeutet, dass jeder Intermediär, der seinen Bestand nicht bis Geschäftsschluss an diesem Datum neu gescreent hatte, zumindest grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem die neuen Bezeichnungen wirksam wurden, exponiert war. Regulierungsbehörden, die das Verhalten im Nachhinein prüfen, werden die Lücke zwischen dem Datum des UN-Entscheids und dem Datum der Sperre untersuchen. Ein dokumentierter, automatisierter Screening-Prozess mit einem klaren Auslöser, der an UN- oder SESAM-Aktualisierungen geknüpft ist, ist die am besten verteidigbare Position.

Source: FINMA

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FAQ

Wann wurde die aktualisierte Taliban-Sanktionsliste in der Schweiz wirksam?

Das UN-Sanktionskomitee hat die Liste am 15. April 2026 geändert. Da UN-Sanktionen in der Schweiz direkt anwendbar sind, traten die Bezeichnungen sofort in Kraft. SECO hat seine SESAM-Datenbank am 16. April 2026 aktualisiert, um die Änderungen abzubilden.

Bedeutet die Einreichung einer SECO-Sanktionsmeldung, dass wir nicht mehr an MROS melden müssen?

Nein. Die beiden Pflichten sind unabhängig. FINMA hat ausdrücklich klargestellt, dass eine SECO-Meldung einen Intermediär nicht von der Durchführung weiterer Abklärungen gemäss Artikel 6 GwG und, falls der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann, von der Einreichung einer Verdachtsmeldung an MROS gemäss Artikel 9 GwG entbindet.

Gelten diese Pflichten auch für Unternehmen mit digitalen Vermögenswerten und Krypto-Verwahrer?

Ja. Zu den Schweizer Finanzintermediären zählen auch Virtual Asset Service Provider und Krypto-Verwahrer. Sie müssen Kunden und zugehörige Blockchain-Adressen screenen, Vermögenswerte, die neu bezeichneten Gegenparteien zuzuordnen sind, sperren und dieselbe Doppelmeldestruktur wie traditionelle Intermediäre befolgen.

Was ist SESAM und wie sollten Unternehmen es nutzen?

SESAM ist die offizielle Sanktionsmanagement-Datenbank des SECO für die Schweiz. Sie ist die massgebliche Referenz für Taliban-bezogene Bezeichnungen gemäss SR 946.231.07. Unternehmen sollten sie als primäre Quelle für das Screening betrachten, idealerweise mit automatisierten Prüfungen, die an SESAM-Aktualisierungen gebunden sind, anstatt sich ausschliesslich auf kommerzielle Datenfeeds zu verlassen, die verzögert sein können.

Welche Dokumentation sollten Unternehmen nach der Identifizierung eines Sanktionstreffers aufbewahren?

Unternehmen sollten Aufzeichnungen über das Screening-Datum, den identifizierten Treffer, die durchgeführte Analyse, die erteilte Sperranweisung, die an SECO eingereichte Meldung, die gemäss Artikel 6 GwG durchgeführte Abklärung und, falls zutreffend, die MROS-Meldung aufbewahren. Zeitstempel sind entscheidend, da die Aufsichtsbehörden prüfen werden, ob jeder Schritt ohne unnötige Verzögerung erfolgte.

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