EU ViDA 2026 Arbeitsprogramm: Fahrplan für das Mehrwertsteuer-Zeitalter
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission (DG TAXUD) hat am 22. Mai 2026 das Arbeitsprogramm 2026 für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) veröffentlicht. Das Dokument legt die spezifischen Umsetzungsaktivitäten für dieses Jahr fest und gibt Unternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und CFOs, die in der EU tätig sind, ein klareres Bild davon, was wann kommt. Das ViDA-Paket wurde im März 2025 formell angenommen und wird über ein Jahrzehnt hinweg schrittweise eingeführt, mit vollständiger Umsetzung bis 2035.
Was die ViDA-Reform erreichen soll
ViDA ist die bedeutendste Überarbeitung des Mehrwertsteuerrahmens seit einer Generation. Die Reform hat drei Kernziele: Modernisierung des Mehrwertsteuersystems, damit es für grenzüberschreitende Unternehmen effektiver funktioniert, Härtung gegen Betrug und Anpassung an die Realitäten der Plattformwirtschaft.
Das Problem der Plattformwirtschaft
Digitale Plattformen, die die Vermietung von Kurzzeitunterkünften und die Personenbeförderung im Straßenverkehr erleichtern, haben eine strukturelle Lücke bei der Mehrwertsteuererhebung geschaffen. Nach den derzeitigen Vorschriften entgehen viele Transaktionen auf diesen Plattformen der Mehrwertsteuer vollständig, da weder die Plattform noch der zugrunde liegende Lieferant sie abführt. ViDA adressiert dies direkt durch Deemed Supplier-Maßnahmen, die die Mehrwertsteuerhaftung auf die Plattform selbst verlagern.
Der gestaffelte Umsetzungszeitplan
Das Arbeitsprogramm 2026 baut auf der im September 2025 veröffentlichten Umsetzungsstrategie auf und ist darauf ausgelegt, die Einführung im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens zu unterstützen. Die Staffelung ist bewusst gewählt: Jede Stufe führt eine eigene Reformebene ein, und Unternehmen müssen jede einzelne separat verfolgen.
Änderungen 2026: OSS, IOSS und E-Charging
Die erste Welle operativer Änderungen kommt in diesem Jahr. Der One Stop Shop (OSS) wird weiter ausgedehnt, um B2C-Lieferungen im Bereich E-Charging abzudecken. Daneben werden bestimmte gesetzgeberische Klarstellungen für Nutzer sowohl des OSS als auch des Import One Stop Shop (IOSS) in Kraft treten. Für Unternehmen, die Kunden in diesen Bereichen beraten, besteht die praktische Auswirkung in einem erweiterten Umfang von Transaktionen, die über eine vereinfachte Registrierung anstelle einer vollständigen lokalen Mehrwertsteuerregistrierung in jedem Mitgliedstaat gemeldet werden können.
Änderungen 2027: Plattformen und einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung
Der nächste bedeutende Meilenstein fällt in das Jahr 2027. Plattformen, die im Bereich der Kurzzeitvermietung von Unterkünften und der Personenbeförderung im Straßenverkehr tätig sind, müssen ab diesem Zeitpunkt die neuen Deemed Supplier-Regeln einhalten. Parallel dazu treten die wichtigsten Reformen zur einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung (SVR) in Kraft, einschließlich der obligatorischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für nicht ansässige Lieferanten bei B2C-Lieferungen. Dies ist eine strukturelle Änderung: Ein nicht ansässiges Unternehmen, das Waren an Verbraucher in einem EU-Mitgliedstaat verkauft, in dem es keine Niederlassung hat, wird in vielen Szenarien nicht mehr lokal registrieren müssen.
Änderungen 2030: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung und digitale Meldepflicht
Die für die meisten Unternehmen operativ bedeutendste Änderung kommt im Jahr 2030. Grenzüberschreitende B2B-Transaktionen werden neuen Digital Reporting Requirements (DRR) unterliegen, die auf der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung basieren. Die elektronische Rechnungsstellung wird zudem zur Standard-Rechnungsstellungsmethode in der gesamten EU. Unternehmen, die noch nicht in strukturierte Rechnungsformate und automatisierte Meldepipelines investiert haben, werden in den Jahren vor diesem Datum unter erheblichem Druck stehen. Die DAC8-Meldepflichten für EU-basierte Krypto-Buchhaltungsfirmen liegen im selben breiteren Vorstoß hin zu Echtzeit-Strukturdaten, was diese Konvergenz jetzt schon planenswert macht.
Änderungen 2035: Angleichung nationaler Systeme
In der letzten Phase müssen Mitgliedstaaten, die bereits nationale digitale Echtzeit-Transaktionsmeldesysteme betreiben, diese an die neue grenzüberschreitende digitale Meldearchitektur anpassen. Dieser Harmonisierungsprozess schließt die verbleibende Lücke zwischen nationalen Datenflüssen und solchen auf EU-Ebene.
Wichtige Auswirkungen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und CFOs
Systembereitschaft ist ein mehrjähriges Projekt
Die E-Rechnungspflicht 2030 mag noch fern erscheinen, aber die zugrunde liegenden Infrastrukturänderungen sind es nicht. Strukturierte Rechnungsformate, API-Verbindungen zu Steuerbehördenportalen und Datenvalidierungsregeln erfordern alle eine gewisse Vorlaufzeit. Unternehmen, die multinationale Konzerne oder große EU-basierte Kunden beraten, sollten jetzt mit Gap-Analysen beginnen. Bis 2029 zu warten, ist keine gangbare Strategie.
Plattformkunden haben frühere Fristen
Kunden, die Unterkunfts- oder Personenbeförderungsplattformen betreiben, sind ab 2027 von den Deemed Supplier-Regeln betroffen. Dies ist eine echte Haftungsverlagerung, keine reine Meldeänderung. Wenn eine Plattform zum Deemed Supplier wird, ist sie für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer auf die zugrunde liegende Transaktion verantwortlich. Dies hat Auswirkungen auf Preismodelle, Vertragsbedingungen mit den zugrunde liegenden Lieferanten und die Compliance-Infrastruktur. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollten dies bei relevanten Kunden jetzt ansprechen. Wie EMIR 3 Aktivkontenanforderungen mit der EU-Digitalberichterstattung zusammenspielen, ist eine weitere Komplexitätsebene, die es für Unternehmen mit grenzüberschreitend tätigen Finanzdienstleistungskunden zu verfolgen gilt.
OSS- und IOSS-Änderungen sind 2026 in Kraft
Anders als die weiter entfernten Meilensteine treten die OSS-Erweiterung und die IOSS-Klarstellungen in diesem Jahr in Kraft. Unternehmen sollten mit Kunden prüfen, ob Lieferketten im Bereich E-Charging von der erweiterten OSS-Reichweite betroffen sind, und überprüfen, ob bestehende IOSS-Registrierungen die aktualisierten gesetzgeberischen Klarstellungen widerspiegeln.
FAQs
Was ist das ViDA-Paket und wann wurde es angenommen?
ViDA steht für VAT in the Digital Age (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter). Es handelt sich um ein Reformpaket, das darauf abzielt, das EU-Mehrwertsteuersystem zu modernisieren, Betrug zu reduzieren und den Rahmen an die Plattformwirtschaft anzupassen. Es wurde im März 2025 formell angenommen.
Welche Änderungen treten 2026 im Rahmen von ViDA in Kraft?
Im Jahr 2026 wird der OSS auf B2C-Lieferungen im Bereich E-Charging ausgeweitet, und gesetzgeberische Klarstellungen für OSS- und IOSS-Nutzer treten in Kraft.
Wann treten die Deemed Supplier-Regeln für Plattformen in Kraft?
Die Deemed Supplier-Maßnahmen für die Kurzzeitvermietung von Unterkünften und die Personenbeförderung auf der Straße sollen ab 2027 gelten.
Was sind die Digital Reporting Requirements im Rahmen von ViDA?
Die Digital Reporting Requirements (DRR) werden die elektronische Rechnungsstellung zum Standard für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen machen und ab 2030 eine obligatorische digitale Transaktionsmeldung einführen. Mitgliedstaaten mit bestehenden nationalen Systemen müssen diese bis 2035 an den EU-weiten Rahmen anpassen.
Wie sollten sich Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf die E-Rechnungspflicht 2030 vorbereiten?
Unternehmen sollten jetzt mit Gap-Analysen beginnen, die strukturierte Rechnungsformate, ERP-Systemkompatibilität und Datenübermittlungsfähigkeiten abdecken. Der Termin 2030 erfordert eine mehrjährige Vorbereitung, und Kunden mit komplexen grenzüberschreitenden Lieferketten benötigen die meiste Vorlaufzeit.
Quelle: Europäische Kommission DG TAXUD
