EMIR 3 Active-Account-Anforderung: Was sie für die DAC8-Berichterstattung bedeutet
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat unter EMIR 3 eine neue Active-Account-Anforderung eingeführt, die Firmen betrifft, die bereits DAC8-Meldepflichten erfüllen. Diese Anforderung verpflichtet bestimmte Gegenparteien, mindestens ein aktives Handelskonto bei einer zentralen Gegenpartei (CCP) zu unterhalten, um systemische Risiken zu mindern. Für Krypto-Asset-Firmen kommt damit eine weitere Compliance-Ebene zu den bestehenden Steuer- und Meldepflichten hinzu. Das Verständnis des Umfangs, des Meldeverfahrens und der Berichterstattungsimplikationen ist für Buchhaltungsprofis, die Kryptokunden beraten, von entscheidender Bedeutung.
Umfang der Active-Account-Anforderung
Die Active-Account-Anforderung gilt für finanzielle Gegenparteien und nichtfinanzielle Gegenparteien, die die Clearing-Schwellenwerte überschreiten. Gemäß EMIR 3 müssen diese Unternehmen sicherstellen, dass sie ein aktives Konto bei einer in der Europäischen Union zugelassenen CCP haben. Dies betrifft auch Firmen, die mit Krypto-Derivaten oder anderen dem Clearing unterliegenden Finanzinstrumenten handeln. Die Anforderung zielt darauf ab, eine übermäßige Abhängigkeit von CCPs außerhalb der EU zu verhindern und die Finanzstabilität zu erhöhen. Für Kryptofirmen bedeutet dies, ihre aktuellen CCP-Beziehungen zu bewerten und die Einhaltung der neuen Regel sicherzustellen.
Melde- und Berichterstattungspflichten
Firmen müssen ihrer nationalen zuständigen Behörde (NCA) melden, wenn sie kein aktives Konto unterhalten. Die Meldung muss Einzelheiten zum Konto und die ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung enthalten. Dies steht im Einklang mit bestehenden DAC8-Melderahmen, die Transparenz bei Kryptotransaktionen fordern. Buchhaltungsteams sollten diesen Meldeprozess in ihre Compliance-Workflows integrieren, um Strafen zu vermeiden. Die Berichtshäufigkeit ist jährlich, aber Unternehmen müssen den Kontostatus kontinuierlich überwachen.
Interaktion mit DAC8- und CARF-Berichterstattung
Die Active-Account-Anforderung ändert weder die DAC8-Meldepflichten noch die CARF-Krypto-Berichterstattung direkt, fügt aber eine neue Dimension der Compliance hinzu. Firmen müssen nun nicht nur Krypto-Asset-Transaktionen, sondern auch CCP-Kontoaktivitäten verfolgen. Dies schafft zusätzliche Datenpunkte, die möglicherweise mit Steuer- und Buchhaltungsaufzeichnungen abgeglichen werden müssen. Wenn beispielsweise eine Kryptofirma eine CCP außerhalb der EU nutzt, muss sie möglicherweise ein EU-basiertes Konto eröffnen, was die Kostenbasisberechnungen nach US-GAAP-Krypto-Bilanzierung oder IFRS-Krypto-Assets-Standards beeinflussen könnte.
Bilanzielle Auswirkungen: US-GAAP und IFRS
Für Firmen, die FASB-Krypto-Fair-Value oder ASC 350-60 Krypto anwenden, könnte die Active-Account-Anforderung Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von Krypto-Assets haben. Nach US-GAAP werden Krypto-Assets in der Regel als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bilanziert. Werden sie jedoch zu Clearingzwecken auf einem CCP-Konto gehalten, könnten sie als Finanzinstrumente umklassifiziert werden. Ähnlich verhält es sich bei der IFRS-Krypto-Bilanzierung, bei der die Klassifizierung vom Geschäftsmodell abhängt. Buchhaltungsprofis sollten die Wechselwirkung zwischen EMIR 3 und diesen Standards prüfen, um eine genaue Finanzberichterstattung sicherzustellen.
Compliance-Zeitplan und Strafen
Die Anforderung wird ab 2026 in Phasen wirksam. Firmen müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Wirksamkeitsdatum die Einhaltung sicherstellen. Die Nichteinhaltung der Active-Account-Anforderung oder die unterlassene Meldung an die NCA kann zu Geldstrafen und Reputationsschäden führen. Für Kryptofirmen, die bereits DAC8-Meldefristen einhalten müssen, erhöht dies die Dringlichkeit, Compliance-Kalender zu aktualisieren. Proaktive Planung kann helfen, Last-Minute-Probleme zu vermeiden.
Beispielszenario
Um dies praktisch zu veranschaulichen, betrachten wir folgendes Szenario: Eine in Luxemburg ansässige Krypto-Derivatefirma, CryptoClear SA, hat zuvor eine CCP außerhalb der EU zum Clearing genutzt. Gemäß EMIR 3 muss sie ein aktives Konto bei einer EU-zugelassenen CCP eröffnen. Der CFO, Isabelle, arbeitet mit ihrem Buchhaltungsteam zusammen, um die Auswirkungen des neuen Kontos auf die US-GAAP-Krypto-Bilanzierung und die IFRS-Krypto-Assets-Berichterstattung zu identifizieren. Sie aktualisieren auch ihre DAC8-Meldeprozesse, um CCP-Kontoaktivitäten einzubeziehen. Mit dem Compliance-Modul von CryptaCount automatisieren sie die Meldung und den Abgleich und stellen so die rechtzeitige Einhaltung sowohl von EMIR 3 als auch DAC8 sicher.
Quelle: MFSA Malta