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Die MiCA-Lizenzierung ist jetzt Pflicht; institutionelle Qualität, Governance-Reife und die breitere EU-Regulierungsarchitektur (DORA, AMLR, AMLA, DAC8) bestimmen, welche Digital-Asset-Unternehmen in Europa überleben und skalieren.
Ende der MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli 2026: Lizenzstatus, Konzentration im CASP-Register und laufende Compliance-Pflichten für Steuerberatungsgesellschaften und CFOs mit EU-Krypto-Exposition.
DAC7 ist in den meisten EU-Mitgliedstaaten in Kraft: Wo die Umsetzung steht, was Plattformbetreiber melden müssen und welche Länder noch aufholen.
Änderungen bei den EU-Richtlinien DAC6/DAC7/DAC8, IAS-12-GloBE-Anpassungen und mitgliedstaatliche Umsetzungen schaffen konkrete Compliance-Pflichten für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und CFOs, die EU-Kunden beraten.
Die 18-monatige Übergangsfrist der MiCA läuft am 1. Juli 2026 ab, sodass die CASP-Zulassung die einzige Rechtsgrundlage für die Betreuung von EU-Kryptokunden darstellt, mit konzentrierten Zulassungen und strengen laufenden Pflichten.