Schweizer Finanzstrategie: DLT, Daten und modulare Lizenzierung
Der Schweizer Bundesrat hat einen strategischen Rahmen für die Finanzmarktpolitik veröffentlicht, der auf drei Säulen basiert: Innovation, Vernetzung und Nachhaltigkeit. Für Buchhaltungsfirmen, Revisoren und CFOs, die Digital-Asset-Positionen in der Schweiz verwalten, sind die wichtigsten Elemente ein Bekenntnis zur DLT/Blockchain-Rechtssicherheit, der Vorstoss zur Öffnung von Finanzdatenschnittstellen und eine laufende Prüfung modularer Lizenzierungsmodelle, einschliesslich einer potenziellen neuen Lizenzkategorie für Outsourcing-Partner. Firmen, die sich auf Krypto-Buchhaltungssoftware verlassen, um Schweizer Portfolios zu verwalten, müssen verstehen, wie diese Politikrichtung ihre Compliance- und Berichtspflichten neu gestaltet.
Drei strategische Schwerpunkte und ihre Bedeutung für Digital Assets
Die Strategie des Bundesrates ist keine einzelne Verordnung oder Änderung. Es ist ein politisches Orientierungspapier, das das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die FINMA, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und den breiteren Finanz- und IKT-Sektor anweist, in mehreren Arbeitssträngen gleichzeitig tätig zu werden. Die drei genannten strategischen Schwerpunkte sind „innovativ“, „vernetzt“ und „nachhaltig“, wobei jeder Schwerpunkt konkrete Aktionsverpflichtungen generiert.
Der innovative Schwerpunkt: DLT und Blockchain im Zentrum
Der Rahmen stellt explizit fest, dass der Bundesrat möchte, dass Technologie auf Basis von DLT und Blockchain ihr volles Potenzial entfaltet. Der Mechanismus zur Erreichung dieses Ziels sind gezielte gesetzliche Anpassungen, die so technologieneutral wie möglich sind, mit drei genannten Zielen: Erhöhung der Rechtssicherheit, Beseitigung bestehender Hindernisse und Reduzierung neuer Risiken, sobald sie auftreten.
Für Buchhalter und CFOs ist dies aus einem konkreten Grund relevant. Die Rechtssicherheit rund um DLT-basierte Instrumente bestimmt, wie diese Instrumente in der Bilanz klassifiziert werden – ob als finanzielle Vermögenswerte, immaterielle Vermögenswerte oder etwas ganz anderes. Wenn der rechtliche Rahmen unklar ist, wenden Revisoren häufig eine konservative Klassifizierung an, die möglicherweise nicht der wirtschaftlichen Realität entspricht. Der Bundesrat signalisiert, dass er diese Unklarheit reduzieren möchte, was zu Reklassifizierungsdiskussionen für Firmen führen könnte, die derzeit provisorische Bilanzierungsmethoden verwenden.
Die Strategie verpflichtet sich auch, Forschung und Entwicklung im Bereich DLT mit bestehenden Förderinstrumenten zu unterstützen, was auf eine nachhaltige statt einmalige politische Anstrengung hindeutet.
Der vernetzte Schwerpunkt: Offene Daten und Schnittstellenstandardisierung
Das EFD verpflichtet sich, Finanzdatenschnittstellen zu öffnen und eine von der Branche getriebene Standardisierung im gesamten Schweizer Finanzsektor voranzutreiben. Das erklärte Ziel ist es, den Datenfluss zwischen traditionellen Finanzinstituten und neuen Anbietern, einschliesslich Fintechs und Digital-Asset-Plattformen, zu erleichtern.
Entscheidend ist, dass das EFD auch prüft, ob die aktuellen Bankkundengeheimnis-Anforderungen angesichts der neuen Datenschutzgesetzgebung noch angemessen sind. Dies ist eine offene politische Frage, keine gelöste. Bis sie gelöst ist, stehen Firmen, die Kundendaten zwischen Entitäten innerhalb einer Schweizer Struktur übertragen, vor echter Unsicherheit darüber, was zulässig ist.
Auch der Regulierungsrahmen für grenzüberschreitende Datentransfers und die Speicherung von Daten im Ausland wird überprüft. Jede Firma, die Transaktionsdaten über eine nicht-schweizerische Cloud-Infrastruktur leitet oder einen Digital-Asset-Buchhaltungssoftware-Anbieter nutzt, dessen Server ausserhalb der Schweiz stehen, sollte dies als kurzfristiges Compliance-Risiko betrachten, das zu überwachen ist.
Modulare Lizenzierung: Die Veränderung, die den Sektor neu gestalten könnte
Das strukturell bedeutendste Element des Rahmens für Buchhalter und CFOs ist die Prüfung modularer Lizenzierung. Das EFD wird in Absprache mit der FINMA prüfen, ob modularere Lizenzierungsmodelle und eine stärkere Differenzierung der Aufsichtsmodelle die Zusammenarbeit zwischen regulierten und derzeit nicht regulierten Finanzmarktteilnehmern verbessern könnten.
Was modulare Lizenzierung in der Praxis bedeuten könnte
Derzeit funktioniert die Schweizer Finanzmarktaufsicht weitgehend nach einer binären Logik von Voll-Lizenz oder keiner Lizenz. Eine Firma ist entweder eine Bank, ein Wertpapierhaus, ein Vermögensverwalter oder eine anderes von der FINMA überwachtes Unternehmen – oder sie ist überhaupt nicht reguliert. Firmen, die spezifische, abgegrenzte Funktionen ausüben, wie ein Technologieanbieter, der regulierte Transaktionsdaten verarbeitet, aber keine Einlagen entgegennimmt oder diskretionäre Portfolios verwaltet, können sich in einer unangenehmen Grauzone wiederfinden.
Ein modulares Lizenzmodell würde eine granulare Zulassung ermöglichen. Eine Firma könnte eine Lizenz zur Ausübung von Funktion A, nicht aber von Funktion B halten, mit entsprechenden Aufsichtspflichten, die auf das tatsächliche Risiko dieser Funktion kalibriert sind. Ein Beispiel, das das Dokument des Bundesrates namentlich nennt, ist eine Outsourcing-Partner-Lizenz, die die Beziehung zwischen einem regulierten Finanzinstitut und seinen Technologie- und Dienstleistungsanbietern formalisieren würde.
Für Buchhaltungsfirmen und CFOs sind zwei Auswirkungen unmittelbar. Erstens: Jeder Technologieanbieter, einschliesslich eines Krypto-Buchhaltungssoftware-Anbieters, der derzeit als nicht regulierter Outsourcing-Partner eines Schweizer lizenzierten Instituts tätig ist, könnte schliesslich eine eigene Lizenz oder aufsichtsrechtliche Anerkennung benötigen. Die Due-Diligence-Prüfung von Technologieanbietern muss eine neue regulatorische Statusdimension enthalten. Zweitens: Buchhaltungsfirmen, die Digital-Asset-Abstimmungs- oder Reporting-Dienstleistungen neben traditionellen Prüfungs- und Beratungsmandaten anbieten, könnten feststellen, dass ihr erweiterter Umfang sie in den modularen Lizenzierungsbereich bringt.
Gemeinsame Dienstleister und Konzentrationsrisiken
Der Bundesrat untersucht auch Möglichkeiten, Effizienzgewinne durch gemeinsame Dienstleister zu ermöglichen, die von mehreren Finanzinstituten gemeinsam genutzt werden. Die SNB, FINMA und das EFD sind Teil dieser Konsultation. Das Gegengewicht ist Wettbewerbsneutralität und die Minderung von Konzentrationsrisiken, damit ein einzelner Anbieter nicht zu einem systemischen Engpass wird.
Für CFOs, die ihren Krypto-Buchhaltungs- und Reporting-Stack auf einer einzigen Plattform oder einer schmalen Gruppe von Anbietern konsolidiert haben, signalisiert dies, dass die Regulierungsbehörden beginnen, formal darüber nachzudenken, was passiert, wenn dieser Anbieter ausfällt oder kompromittiert wird. Notfallplanung und Anbieterdiversifikation werden wahrscheinlich zu aufsichtsrechtlichen Erwartungen.
Daten-Governance: Bankgeheimnis, grenzüberschreitende Speicherung und Reporting-Tools
Die Schnittstelle von Daten-Governance und Digital-Asset-Buchhaltung ist der Punkt, an dem der Rahmen für Firmen mit Schweizer Praxis am operativsten relevant wird.
Bankgeheimnis unter der Lupe
Das EFD wird prüfen, ob die aktuellen Bankkundengeheimnis-Anforderungen angesichts der neuen Schweizer Datenschutzgesetzgebung angemessen bleiben. Dies ist ein bedeutendes Signal. Das Bankgeheimnis als strukturelles Merkmal des Schweizer Finanzrechts prägt alles von der Kunden-Onboarding-Dokumentation bis zu den Datenfeldern, die ein Krypto-Buchhaltungssystem speichern darf. Wenn die Vertraulichkeitsanforderungen gelockert oder neu kalibriert werden, könnten Firmen sowohl neue Berechtigungen (zur gemeinsamen Nutzung von Daten für Effizienz) als auch neue Pflichten (zur Angemessenheit der Daten-Governance) haben.
Grenzüberschreitende Daten und Cloud-Infrastruktur
Der Regulierungsrahmen für grenzüberschreitende Datentransfers wird aktiv überprüft. Firmen, die internationale Dateninfrastruktur nutzen, wie es viele Digital-Asset-Buchhaltungssoftware-Anbieter tun, sollten jetzt die Datenresidenz jedes wichtigen Datensatzes dokumentieren. Wenn neue Regeln Schweizer Ansässigkeit für bestimmte Kategorien von Finanzdaten verlangen, ist die Nachrüstung dieser Anforderung auf einen bestehenden technischen Stack zeitaufwändig und teuer.
Compliance-Technologie und standardisierte Formate
Der Bundesrat untersucht technische Massnahmen zur Erleichterung der Compliance, Optionen zur Wiederverwendung bereits erfasster Daten und die schweizweite Nutzung standardisierter Datenformate. Dies ist eine direkte politische Anerkennung, dass Compliance-Kosten durch bessere Dateninfrastruktur gesenkt werden können. Für Firmen, die derzeit parallele Hauptbücher führen – eines für die regulatorische Berichterstattung und eines für das interne Management – könnten standardisierte Formate schliesslich eine einzige Datenquelle ermöglichen, die beiden Zwecken dient. Das ist die Richtung, in die der Bundesrat weist; die spezifischen Standards und der Zeitplan sind noch nicht festgelegt.
Das Verständnis, wie die Buchhaltung tokenisierter Einlagen in der Praxis funktioniert, wird zunehmend relevanter, wenn diese Datenstandards reifen und die Schweizer Finanzinfrastruktur sich weiter in Richtung DLT-basierter Abwicklung bewegt.
Buchhalterische und steuerliche Auswirkungen für Schweizer Operationen
Für Buchhaltungsfirmen und Revisoren
Der Vorstoss für DLT-Rechtssicherheit bedeutet, dass Debatten über die Klassifizierung von Vermögenswerten kommen. Mandanten, die tokenisierte Wertpapiere, digitale Anleihen oder DLT-basierte Derivate halten, benötigen aktualisierte Bilanzierungspositionen, sobald die gesetzlichen Anpassungen konkreter werden. Firmen sollten beginnen zu kartieren, welche Kundenengagements von der aktuellen unklaren rechtlichen Behandlung abhängen, und diese für eine proaktive Neubewertung kennzeichnen.
Die Prüfung modularer Lizenzierung wirft auch eine Frage der Berufshaftung auf. Wenn die Digital-Asset-Reporting- oder Abstimmungsdienste einer Buchhaltungsfirma schliesslich als regulierte Funktionen im Rahmen eines modularen Modells eingestuft werden, müssen Mandatsbriefe und Berufshaftpflichtversicherung möglicherweise überprüft werden. Die FINMA hat dazu noch keine Leitlinien herausgegeben, aber die Stossrichtung des Bundesrates ist klar.
Swiss GAAP FER und IFRS-Behandlungen von Digital Assets können beide betroffen sein, wenn sich die rechtliche Klassifizierung von DLT-Instrumenten ändert. Revisoren, die an Schweizer Jahresrechnungen arbeiten, sollten ihre derzeitige Abhängigkeit von rechtlichen Klassifizierungen dokumentieren und die Ankündigungen des EFD im Auge behalten.
Für CFOs und Finanzteams
Der Vorstoss zur Schnittstellenstandardisierung schafft einen praktischen Handlungspunkt: Prüfen Sie Ihre aktuellen Datenflüsse. Welche Systeme erhalten Transaktionsdaten von Digital-Asset-Verwahrern oder Börsen? Wo werden diese Daten gespeichert, und bleibt dieser Speicherort wahrscheinlich unter einem strengeren grenzüberschreitenden Datenregime konform? CFOs, die diese Fragen klar beantworten können, sind besser positioniert, wenn FINMA oder EFD Umsetzungsregeln erlassen.
In steuerlicher Hinsicht ist die Behandlung digitaler Vermögenswerte in der Schweiz bereits relativ entwickelt, aber das modulare Lizenzmodell könnte die Verrechnungssteuerbehandlung von Erträgen aus Outsourcing-Partner-Strukturen beeinflussen. Wenn Ihre Firma einen Drittdienstleister für Funktionen einsetzt, die eine neue Lizenzkategorie in den regulierten Bereich bringen würde, könnte sich die steuerliche Charakterisierung der an diesen Anbieter gezahlten Gebühren ändern. Die Verrechnungspreisdokumentation sollte im Hinblick darauf überprüft werden.
Die breitere Frage der VASP-Onboarding- und AML-Sorgfaltspflichten ist auch hier relevant, da neue Aufsichtskategorien wahrscheinlich neue AML-Pflichten für bisher nicht regulierte Teilnehmer am Schweizer Finanzstack mit sich bringen.
Häufig gestellte Fragen
Schafft diese Strategie unmittelbare rechtliche Verpflichtungen für Schweizer Krypto-Firmen?
Nein. Dies ist ein politisches Orientierungspapier des Bundesrates, keine Verordnung oder Rechtsverordnung. Es weist das EFD und die FINMA an, Vorschläge in mehreren Arbeitssträngen zu prüfen und zu entwickeln. Tatsächliche rechtliche Verpflichtungen entstehen erst, wenn nach diesen Prüfungen spezifische Gesetze oder FINMA-Rundschreiben erlassen werden.
Was ist eine modulare Lizenz, und existiert eine solche im Schweizer Recht bereits?
Eine modulare Lizenz würde es einer Firma ermöglichen, eine behördliche Zulassung für spezifische, abgegrenzte Funktionen zu halten, anstatt einer vollständigen Finanzlizenz. Sie existiert im Schweizer Recht noch nicht. Das EFD und die FINMA wurden gebeten zu prüfen, ob sie machbar und vorteilhaft ist, mit besonderem Fokus auf die Formalisierung der Beziehung zwischen regulierten Instituten und ihren Technologie- und Dienstleistungsanbietern.
Wie wirkt sich die Überprüfung des Bankgeheimnisses auf die Verarbeitung von Digital-Asset-Daten aus?
Die Bankgeheimnisregeln schränken derzeit ein, welche Daten eine Schweizer Bank oder ihre Mitarbeiter teilen dürfen, einschliesslich Transaktionsdaten, die über Krypto-Buchhaltungs- oder Buchhaltungsplattformen geleitet werden. Wenn die Überprüfung des EFD zu dem Schluss kommt, dass die aktuellen Regeln angesichts der neuen Datenschutzgesetzgebung zu restriktiv sind, könnte es neue Berechtigungen zur gemeinsamen Nutzung von Daten für operative Effizienz geben, aber auch neue Pflichten zur Gewährleistung einer angemessenen Daten-Governance. Firmen sollten ihre aktuellen Datenverarbeitungspraktiken jetzt dokumentieren.
Ändern sich die Regeln für grenzüberschreitende Datenspeicherung in naher Zukunft?
Nicht unmittelbar. Der Bundesrat hat sich verpflichtet, den Regulierungsrahmen für grenzüberschreitende Datentransfers und die Speicherung im Ausland zu klären, aber die spezifischen Regeln und der Zeitplan unterliegen der Konsultation mit den zuständigen Ämtern. Firmen, die nicht-schweizerische Cloud-Infrastruktur für Finanzdaten nutzen, sollten Ankündigungen des EFD überwachen und bereit sein, ihre technische Architektur anzupassen, falls neue Residenzanforderungen eingeführt werden.
Was sollte eine Buchhaltungsfirma jetzt als Reaktion auf diese Strategie tun?
Drei praktische Schritte: Erstens alle Kundenengagements kartieren, die von der aktuellen rechtlichen Klassifizierung DLT-basierter Instrumente abhängen, da diese Klassifizierungen sich durch gezielte gesetzliche Anpassungen verschieben könnten. Zweitens die Datenresidenz und den Regulierungsstatus jedes Technologieanbieters in der Digital-Asset-Reporting-Kette prüfen, angesichts der potenziellen Outsourcing-Partner-Lizenzkategorie. Drittens den Arbeitsstrang zur modularen Lizenzierung den Berufshaftpflichtversicherern melden und die Mandatsbedingungen für alle Digital-Asset-Abstimmungs- oder Reporting-Dienstleistungen überprüfen, die in einen zukünftigen regulierten Bereich fallen könnten.
Quelle: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), Schweizer Bundesrat
